Konkurrenzschutz – Überprüfen Sie Ihre Praxisverträge!
Ist der Gemeinschaftspraxisvertrag einmal unterschrieben, so gerät er gerne in der untersten Schublade in Vergessenheit, während sich die juristische Rahmenbedingungen zwischenzeitlich weiterentwickeln. Probleme treten aber regelmäßig dann auf, wenn einer der Praxispartner nach vielen Jahren ausscheiden will und dies auf der Grundlage des Vertrages abgewickelt werden muss.
Insbesondere die wichtigen Konkurrenzklauseln erweisen sich mangels Anpassung an die Rechtsentwicklung oft als unwirksam. Dann ergeben sich große Probleme: Die verbleibenden Praxispartner müssen die Konkurrenz des Ausscheidenden fürchten, der sich jetzt sogar im selben Gebäude niederlassen darf. Der Ausscheidende kann zwar nun seine Patienten „mitnehmen“, verliert aber möglicherweise seine Abfindung für den immateriellen Praxiswert (Good Will). Viele Gerichte folgern aus der Unwirksamkeit der Konkurrenzschutzklausel nämlich automatisch die Unwirksamkeit der Abfindungsregelung, da die Abfindung den Wert des Patientenstamms ausgleichen soll.
Praxistipp: Wie Sie sehen, hat einer der Partner in jedem Fall das Nachsehen. Lassen Sie Ihre Praxisverträge daher regelmäßig überprüfen. Gerade im Bereich des Konkurrenzschutzes haben sich in den vergangenen Jahren zahlreiche Änderungen durch die höchstrichterliche Rechtssprechung ergeben.
Quelle: Rechtsanwälte Wienke & Becker – Köln®, Bonner Straße 323, 50968 Köln, Auskunft@Kassenarztrecht.net oder 0221 / 3765-310; mehr unter www.Info.Kanzlei-wbk.de