Kooperation oder lieber doch nicht?

Es ist seit geraumer Zeit kein Geheimnis mehr, dass der Gesetzgeber auf wirtschaftlich größere Einrichtungen drängt. Letztlich wohl auch, um die Abrechnungsmodalitäten der Zukunft (Stichwort: Einzelverträge mit den Kassen) voranzutreiben.

Viele Praxisinhaber stehen daher vor der Frage, ob sie sich in eine Kooperation begeben sollen, die viele Ausgestaltungen haben kann. Ist der Vertragsarztsitz nicht verfügbar, bietet sich zur Zeit lediglich das job sharing an, mit den bekannten Begrenzungen im Zuwachs bei den Kassenleistungen. Die Vorteile können dennoch erheblich sein.

Wer sich noch nicht schlüssig ist, wie er bei einer geplanten Kooperation verfahren soll, was er damit „einkauft“ bzw. wie er sich in eine andere Einrichtung finanziell einbringen soll, sollte auf professionellen Rat und eine fundierte Wertbestimmung nicht verzichten. Denn eine Kooperation, gleich welcher Art, hat auch immer mit dem Wert der jeweiligen Einrichtung unmittelbar zu tun, gleichgültig, ob ein Anteil verkauft werden soll oder die eigene Praxis Bestandteil einer größeren Gemeinschaft wird.

Sichern Sie sich deshalb vorher ab, indem Sie erfahrenen Rat einholen und ggf. ein Praxis-Wertgutachten erstellen lassen, aus dem nicht nur die Struktur Ihrer eigenen Praxis hervorgeht, sondern das sich tunlichst auch mit dem Wert und den Strukturen der anderen Einrichtung befasst. Nur so kann eine zielgerichtete und sonst von möglichen Zerwürfnissen gefährdete Dauereinrichtung gestaltet werden. Mit einer solchen Expertise wird allen Parteien nicht nur der Wert, sondern auch eine umfassende Organisationsstruktur präsentiert, flankiert mit fachlichem Rat für die Zukunftsgestaltung.

Günther Frielingsdorf, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von Arzt- / Zahnarztpraxen und Apotheken

P.S.: Bestellen Sie unser kostenloses Merkblatt „Ärztliche Kooperation“ per Fax (0221 – 13 98 36 65) oder per Mail (info@frielingsdorf.de).


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