KV-Honorar: 4% mehr im Jahr 2013

KBV und Krankenkassen haben sich auf ein Honorarplus von 4% auf Bundesebene geeinigt. In welchem Maße dieses Geld in den einzelnen KVen und in den einzelnen Praxen ankommt, ist erfahrungsgemäß unklar. Der Orientierungspunktwert soll angehoben werden auf 3,5363 Cent/Punkt, was einem Honorar-Plus von 0,9% für die mit diesem Punktwert vergüteten Leistungen bedeutet.

Möglicherweise werden die weiteren Honorarzuwächse anhand der Veränderungsraten von Morbidität und Demografie auf die einzelne Landes-KVen aufgeteilt. Diese Veränderungsraten werden vom Institut des Bewertungsausschusses für jede KV errechnet. Besonders starke Morbiditäts-Zuwächse verzeichnen Sachsen-Anhalt, Thüringen, Sachsen und Brandenburg. Grundlage für diese Werte sind die Behandlungs-Diagnosen. Besonders starke Veränderungen in der Demografie (Alterung) verzeichnen die KVen in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Das Geld könnte also bevorzugt in die östlichen Bundesländer fließen. Schlusslicht bei dem Morbiditäts-Zuwachs ist Bayern, die geringste Alterung weisen Bremen und Hamburg auf.

Positiv ist sicher zu bewerten, dass die Honorare für Psychotherapeutische Leistungen (EBM-Abschnitte 35.1 und 35.2) aus der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung herausgenommen werden. Das Mengenrisiko in diesem Bereich übernehmen also künftig die Krankenkassen.


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