Lohnnebenkosten senken

Eine Gehaltserhöhung bringt dem Mitarbeiter wenig und kostet den Arzt viel Geld. Bei einer Gehaltserhöhung von 100,- EUR bleiben dem Mitarbeiter unter Berücksichtigung der Steuerklasse I gerade mal 42,- EUR. Der Arzt muss für ein Mehrgehalt i.H.v. 100,- EUR jedoch rund 120,- EUR aufwenden. Allerdings kann jeder Arzt durch legale Gestaltung seine Personalkosten senken. Neben den pauschal besteuerten Leistungen des Arbeitsgebers – wie beispielsweise pauschal besteuerte Fahrtkostenzuschüsse für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit dem eigenen Pkw oder auch Erholungsbeihilfen – gibt es auch Leistungen, die unter bestimmten Umständen vollkommen lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei sind. Hierzu gehören:

  • steuerfreie Fahrtkostenzuschüsse für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel im Linienverkehr
  • steuerfreie Kindergartenzuschüsse
  • die steuerfreie Gestellung eines Handys
  • Preisnachlässe bis zu 1.224,- EUR jährlich, die der Arzt seinen Angestellten bei einer ärztlichen Behandlung gewährt
  • Beiträge an Pensionskassen oder Pensionsfonds bis zu individuellen Höchstbeträgen
  • Sachbezüge bis maximal 50,- EUR pro Arbeitnehmer monatlich
  • steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit
  • Geburtstagsgeschenke bis maximal 40,- EUR als Sachleistung.

Diese Gestaltungsmöglichkeiten haben nur den Nachteil, dass einige Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung erfüllt werden müssen. Deshalb ist eine Absprache mit dem Steuerberater – vor der Einführung der lohnsteuer- und sozialabgabenfreien Leistung – für den Arzt sehr zu empfehlen.

Quelle: European Tax&Law


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