Neuer Facharzt-EBM
Der EBM wird bis zum 1. Juli 2014 schrittweise überarbeitet. Ein wesentliches Ziel ist es, die haus- und fachärztliche Grundversorgung zu stärken. Fachärzte der Grundversorgung erhalten daher ab 1. Oktober 2013 einen Zuschlag: Die Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung (PFG) wird einmal im Quartal gezahlt und zwar für jeden Behandlungsfall, bei dem der Arzt ausschließlich konservativ tätig ist und keine spezialisierten Leistungen durchführt.
Fallbeispiel der KBV:
Ein 45-Jähriger kommt mit Schmerzen im Knie zum Orthopäden. Der Arzt untersucht den Patienten und stellt keine Hinweise auf einen Kniebinnenschaden fest. Das Röntgenbild des Knies ist unauffällig. Unter der konservativen Behandlung sind die Beschwerden rückläufig und klingen im Verlauf vollständig ab. Abrechnen kann er dann die orthopädische Grundpauschale (Bewertung: 18,20 Euro), die Röntgenaufnahme (10,60 Euro) und die Zusatzpauschale für die Behandlung und Diagnostik von Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates (21,60 Euro). Zusätzlich erhält er jetzt die PFG (2,60 Euro). Die Leistung wird insgesamt mit 53 Euro bewertet. Erfolgt ein operativer Eingriff, zum Beispiel aufgrund eines Kniebinnenschadens, so entfällt die PFG. Die Operation zählt nicht zur Grundversorgung.
Die „Ausschluss-Ziffern“ sind mittlerweile auf der Homepage der KBV veröffentlicht unter http://www.kbv.de/media/sp/FA_EBM_PFG_Keine_Pauschale_bei_diesen_Leistungen.pdf
Quelle: KBV