Neues Nachweisgesetz

Seit dem 1. August 2022 gelten für Arbeitsverhältnisse mit Medizinischen Fachangestellten und angestellten Ärzten schärfere Regelungen. Der Verband der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte Deutschlands (Virchowbund) rät Praxischefs, jetzt die Arbeitsverträge zu prüfen.

Hintergrund sind Änderungen des Nachweisgesetzes. Arbeitsverträge sollen ab dem 1. August 2022 deutlich mehr Informationen enthalten, d.h. Mitarbeitende sollen umfassend, zeitnah und schriftlich (!) in einer leicht zugänglichen Form über ihre wesentlichen Arbeitsbedingungen unterrichtet werden. Auch bei „alten“ Verträgen muss der Arbeitgeber Auskunft erteilen.

Falls bestimmte Angaben im Arbeitsvertrag fehlen oder der Arbeitgeber zu spät über die Rahmenbedingungen des Arbeitsverhältnisses informiert, droht ab 1. August ein Bußgeld von bis zu 2.000 EUR.

Mitglieder des Virchowbundes können entsprechende Verträge vor der Unterschrift kostenlos von der Rechtsabteilung des Verbandes prüfen lassen.

Quelle: bmas/Virchowbund über audacia.de/informationsbrief-gesundheit-und-steuern


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