Neues zur GOÄ: Wie geht es weiter?

Das Gesundheitsministerium hat der Bundesärztekammer mitgeteilt, dass es nur dann einen Vorschlag für die GOÄ neu akzeptiert, wenn dieser mit der Beihilfe und den privaten Krankenversicherungen (PKV) abgestimmt sei. Hintergrund sei die finanzielle Lage der PKV und die Planungssicherheit der öffentlichen Hand (Beihilfe). Dies bedeutet, dass nicht nur die Legenden und Bewertungen erneut überarbeitet werden sollen, sondern auch der Paragraphenteil.
 
Das zeitliche Ziel einer politischen Willensbildung in 2019 wird wohl nicht eingehalten werden können. Vor 2020 dürfte über keine Rechtsverordnung der GOÄ entschieden werden, da im Koalitionsvertrag eine wissenschaftliche Kommission, die die Einführung einer neuen GOÄ ermöglicht, erst nach der Legislatur (also nicht vor 2020) eingefordert wird. Somit bleibt es in dieser Legislaturperiode voraussichtlich weiterhin bei der alten GOÄ mit all ihren Vor- und Nachteilen.
 
Quelle: Dr. med. Wolfgang Grebe, Facharzt für Innere Medizin, Sportmedizin, Frankenberg


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