Nicht alle Eier in einen Korb
Es ist eine Grundregel aus der Betriebswirtschaftslehre: Ein Unternehmen ist umso stabiler, je mehr Umsatzstandbeine es hat. Denn eine Aufteilung des Gesamtumsatzes auf mehrere Einnahmequellen reduziert die Abhängigkeit von negativen Entwicklungen in einzelnen Bereichen. Diese Grundregel gilt im ambulanten Gesundheitswesen sogar in besonderem Maße! Denn ausgerechnet in dem für die meisten Praxen wichtigsten Einnahmebereich (den KV-Einnahmen) hängt vieles von politischen Entscheidungen ab, die für den einzelnen Praxisinhaber kaum zu beeinflussen sind.
Neben dem GOÄ-Bereich tragen zur Risikominimierung auch Einnahmen aus strukturierten Behandlungsprogrammen, Integrierter Versorgung, Modellvorhaben und Strukturverträgen bei. Auch Honorare aus konsiliarärztlicher Tätigkeit im Krankenhaus oder aus der Tätigkeit als ambulanter Operateur oder prä- und post-stationärer Behandler für ein Klinikum stellen heute Möglichkeiten zur Diversifizierung der Praxiseinnahmen dar.
Nach einer Statistik des Zentralinstitutes für die kassenärztliche Versorgung (ZI) sind viele Praxisinhaber hierbei bereits weit fortgeschritten: So verfügen 53,7% der Neurologen über einen Honorar- oder Konsiliararztvertrag mit einem Krankenhaus. Bei den HNO-Ärzten sind es 41,0%, die Dermatologen kommen auf 35,0%. An Verträgen zur integrierten Versorgung nehmen 28,0% der Kardiologen teil, sowie 19,7% der Orthopäden und 17,3% der Allgemeinmediziner. Letztere verfügen zudem über Verträge zur Hausarztzentrierten Versorgung (Teilnahmequote 46,4%) und über strukturierte Behandlungsprogramme (Teilnahmequote 83,6%).
Auch in Hinblick auf eine spätere Praxisabgabe ist es überaus vorteilhaft, wenn Ihre Praxis über mehrere möglichst starke und voneinander unabhängige Einnahmequellen verfügt. Denn die jungen Mediziner suchen heute vor allem Sicherheit. Und hier gilt: Je mehr Umsatzstandbeine, je geringer die Abhängigkeit von der KV, desto höher die unternehmerische Sicherheit.