Patienten zahlen immer schlechter: Im Schnitt 2.000 EURO Verlust je Praxis
In deutschen Arztpraxen wird immer noch völlig unnötig viel Geld verschenkt. So nimmt eine Durchschnittspraxis nach Berechnung der Privatärztlichen VerrechnungsStellen (PVS) beispielsweise allein durch unbezahlte Patientenrechnungen einen Verlust von drei Prozent der Honorareinnahmen bzw. jährlich 2.000 EURO in Kauf. Ein leistungsstarkes Rechnungswesen und Forderungsmanagement erzielt dagegen eine Realisierungsquote von über 99,5% – und das, ohne das Vertrauensverhältnis zum Patienten zu verletzen.
Praxis-Tipp: Es kommt nicht auf den schieren Druck in der letzten Durchsetzungsstufe an, sondern auf ein von Anfang an konsequentes Auftreten. Lassen Sie daher niemals Zweifel an den vereinbarten Zahlungsfristen aufkommen. Wenn Sie nichts anderes festgesetzt haben, gilt die gesetzliche Frist von 30 Tagen, danach tritt bereits Verzug ein. Aktualisieren Sie möglichst täglich Ihre Offene-Posten-Liste und legen Sie sofort mit einer höflichen Erinnerung nach, falls Zahlungsziele überschritten werden. Dabei sollten Sie immer freundlich im Ton, aber bestimmt in der Sache bleiben und nach erfolgloser 2. Mahnung durch ein Anwaltsschreiben Ihrer Forderung zusätzlichen Nachdruck verleihen.
Weitergehende Hilfe, vor allem wenn Sie für diese Aufgaben kein eigenes Personal abstellen möchten, finden Sie bei professionellen Abrechnungs-Dienstleistern wie den Privatärztlichen VerrechnungsStellen (www.die-pvs.de). Hier gehört die Durchsetzung Ihrer Forderungen – mit entsprechend qualifiziertem Personal und Finanzmanagement – zum Leistungsstandard und garantiert daher hohe Erfolgsquoten. Das Beste dabei: Einschließlich der 3. Mahnstufe sind alle Forderungsaufwändungen bereits über die Rechnungsbearbeitungsgebühr abgedeckt.