Personalanpassung bei Praxisvergrößerung

Die Gesundheitspolitik fördert die Bildung von Großpraxen und sogar von Praxisketten durch wirtschaftliche Anreize. Doch eine größere Praxis mit erhöhter Fallzahl stellt auch neue Anforderungen an das Praxisteam. Vielfach fällt es den Praxisinhabern schwer, die Personalstruktur an die veränderte Praxisgröße anzupassen. Zur Orientierung hilft eine einfache Kennzahl. Pro Fall und Quartal setzen typische Praxen je nach Fachrichtung zwischen 0,9 und 2,0 Personalstunden ein.

Besonders niedrig liegen
Augenärzte (0,8 Personalstunden/Fall),
Gynäkologen (1,0 Personalstunden/Fall),
HNO-Ärzte (1,0 Personalstunden/Fall) und
Hautärzte (0,9 Personalstunden/Fall).

Besonders hoch liegen
Facharzt-Internisten (1,9 Personalstunden/Fall),
Urologen (1,5 Personalstunden/Fall) sowie
Orthopäden (1,5 Personalstunden /Fall).

Haus- und Kinderärzte liegen mit 1,2 bis 1,3 Personalstunden/Fall ebenso im Mittelfeld wie Neurologen (1,4 Personalstunden/Fall).

Dieses Verhältnis sollte auch bei steigender Patientenzahl beibehalten werden.

Beispiel: Eine fachinternistische Praxis mit 900 GKV-Fällen und 65 Privatpatienten pro Quartal sollte eine Teamgröße von rund 3,6 Vollzeitstellen aufweisen. Wird die Praxis erweitert und gewinnt 500 Patienten hinzu, rechtfertigt dies genau 1,8 neue Vollzeitkräfte, um das Verhältnis von 1,9 Personalstunden/Fall aufrecht zu erhalten. Bei wachsender Praxisgröße sollte zudem eine exakte Festlegung der Zuständigkeiten in Form von schriftlichen Stellenbeschreibungen erfolgen.

Besonderheiten ergeben sich bei Belegärzten oder Operateuren, die ohne eigenes Personal in OP-Zentren operieren. Die innerhalb eines Quartals rein operativen Fälle sind dann aus der oben beschriebenen Betrachtung heraus zu rechnen, da sie die Praxisorganisation nicht in gleichem Maße belasten.


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