PFG und Vorhaltepauschale: Vertrauen Sie der KV?
Die Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung und die Vorhaltepauschale für Hausärzte werden von den KVen zugesetzt. Der Praxisinhaber hat also keinen Einfluss auf die Abrechnung dieser Leistungsziffern und (was schwerer wiegt) auch keine unmittelbare Kontrollmöglichkeit. Unterlaufen der KV Fehler bei dem Ansatz dieser geldwerten Ziffern, besteht die Gefahr, dass diese nicht aufgedeckt werden.
Leider ist es in den meisten Praxis-EDV-Systemen mit vertretbarem Aufwand nicht möglich, die für eine Kontrolle notwendigen Abfragen zu konstruieren. Zu filtern wären alle Patienten, bei denen bestimmte Leistungs-Ziffern nicht abgerechnet wurden. Deren Anzahl entspricht dann der Anzahl der zu beanspruchenden Pauschalen. Auch die umgekehrte Vorgehensweise ist denkbar. Zunächst ist zu ermitteln, bei wievielen Patienten die sogenannten Ausschlussziffern abgerechnet wurden. Dann kann durch Abzug dieser Patientenanzahl von der gesamten Behandlungsfallzahl ebenfalls auf die Menge der zu beanspruchenden Pauschalen geschlossen werden.
Mangels EDV-Lösung kann zumindest in einzelnen Quartalen stichprobenartig auch eine händisch geführte Strichliste zum Ziel führen.
Tipp: Wer nicht selber mittels Strichliste oder EDV-Abfrage die Ziffernansetzung der KV überprüfen will, kann dies an Frielingsdorf Consult (info@frielingsdorf.de oder Tel. 0221 / 139 836-0) delegieren. Der Abrechnungs-Check für € 270 zzgl. MwSt. enthält daneben zahlreiche weitere Informationen und Darstellungen zur eigenen KV-Abrechnung.