Plötzlicher Tod des Praxisinhabers – rechtzeitig Vorsorge treffen!

Wenn die Praxisinhaberin oder der Praxisinhaber unerwartet stirbt, müssen die Hinterbliebenen trotz der traurigen Gesamtumstände so schnell wie möglich die Praxisnachfolge und alle weiteren Schritte bis hin zur Praxisübergabe regeln. Sollten sich die Erben dann zusätzlich nicht im ambulanten Gesundheitswesen mit seinen speziellen Regularien und Vorgängen auskennen, drohen im Ernstfall der Verfall der Praxis und somit der Verlust des Praxiswertes.

Auch wenn es ein unangenehmes Thema ist, sollte sich jede Praxisinhaberin und jeder Praxisinhaber frühzeitig mit dieser Thematik beschäftigen und rechtzeitig Vorkehrungen für den Fall des eigenen, plötzlichen Todes treffen.

Insbesondere für Inhaberinnen und Inhaber von Einzelpraxen ist dies anzuraten. In Berufsausübungsgemeinschaften können im Fall der Fälle verbleibende Praxispartner unterstützend einspringen – zumindest, sofern im Vorfeld ein entsprechendes Vertrauensverhältnis bestand. In einer Einzelpraxis jedoch sind die Erben und das Praxisteam häufig auf sich alleine gestellt, da die komplexen Strukturen, die hinter jeder Arztpraxis stehen, erst einmal verstanden werden müssen.

Damit der Ablauf für die Hinterbliebenen nach Eintritt eines plötzlichen Todesfalls strukturiert und auf einfachste Weise vorbereitet werden kann, sollte ein Ordner angelegt werden, in dem alle wichtigen Unterlagen abgelegt werden. Tipp: Ein von Frielingsdorf entwickeltes Ablagesystem hilft Hinterbliebenen und anderen Beteiligten (z.B. Rechtsanwälten, Steuerberatern) dabei, einen schnellen Überblick zum aktuellen Stand der Praxis zu erhalten und sich anhand einer im Ordner abgelegten Checkliste zu orientieren. Zudem sind wichtige Empfehlungen zu vertraglichen Regelungen für den Todesfall (z.B. für Praxismietverträge) sowie Vordrucke für Vollmachtserteilungen enthalten.

Wenn Sie sich zum Thema „Todesfallvorsorge“ ausführlicher informieren möchten, sehen Sie sich unser 10-minütiges Video zur „Praxisabsicherung beim plötzlichen Todesfall“ auf unserem YouTube-Kanal „Frielingsdorf Consult“ an.

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter www.frielingsdorf.de, per Mail unter info@frielingsdorf.de oder telefonisch unter der Rufnummer 0221 – 139 836 0.


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