Plötzlicher Tod des Praxisinhabers – Was passiert mit der Praxis?
Mit 64 Jahren in den Ruhestand gehen und die eigene, seit vielen Jahren geführte Praxis mit den Stammpatienten an einen geeigneten Nachfolger zu einem attraktiven Preis veräußern. Dies ist die Wunschvorstellung der meisten Praxisinhaber. Was ist jedoch, wenn der Praxisinhaber plötzlich verstirbt und dieser gar keine Gelegenheit mehr hat, die Praxisübergabe vorzunehmen?
Steht keine helfende Hand, wie z.B. ein Praxispartner oder ein niedergelassener Arzt aus dem Familien-/Bekanntenkreis zur Verfügung, werden die Erben mit einem meist für sie undurchsichtigen Dickicht aus Vorgaben und Regularien des Gesundheitswesens konfrontiert. Kompliziert wird es beispielsweise bei der Kassenzulassung. Rein formal endet nach § 95 Abs. 7 SGB V die Zulassung mit dem Tod. Es kann jedoch beantragt werden, die Zulassung nachzubesetzen. Hierbei stellt sich zunächst die Frage, ob der Zulassungsausschuss aufgrund einer Überversorgung die Zulassung möglicherweise einzieht. Wenn nicht, kann die Zulassung dennoch an den Zulassungsausschuss zurück fallen, wenn es nicht gelingt, innerhalb von 6 Monaten einen Nachfolger zu finden. Hierbei fängt das Problem für die oft unwissenden Erben schon an: Was ist überhaupt genau die Kassenzulassung, wo liegen die Unterlagen in der Praxis dazu und welche „Behörde“ ist zuständig? Auch die Patienten werden sich eine Alternative suchen. Es droht somit der Verfall der Praxis. Dies bedeutet unter anderem, dass das Personal entlassen werden muss, dass die Erben versuchen müssen, noch laufende Miet- und Leasingverträge abzulösen, dass die Praxis geräumt werden muss, dass offene Verbindlichkeiten beglichen, Bankkonten, Versicherungen und Mitgliedschaften gekündigt werden müssen. Und dies alles in der schwierigen Zeit des Verlustes ohne einen angemessenen finanziellen Ausgleich für die Veräußerung der Praxis.
Das Sachverständigeninstitut G. + O. Frielingsdorf und Partner GbR ist u.a. auf die Bewertung von Arztpraxen spezialisiert und wird regelmäßig von Erben kontaktiert, die mit dem plötzlichen Tod des Praxisinhabers konfrontiert werden. Die Erfahrung zeigt, dass der Praxiswert für die Erben nur gesichert werden kann, wenn schnell gehandelt wird. Dies ist aber nur dann möglich, wenn der Inhaber Vorsorge geleistet hat. Alle relevanten Informationen, wie z.B. Zulassungsurkunde, Verträge, Honorarabrechnungen, Betriebswirtschaftliche Auswertungen und idealerweise Vollmachten sollten zentral abgelegt sein. Und der Inhaber muss eine Person seines Vertrauens, wie z.B. die Erstkraft oder den Steuerberater, informieren, wo die Unterlagen zu finden sind und wie konkret vorzugehen ist.
In den meisten Fällen erfolgt bisher eine solche Vorsorge durch den Praxisinhaber nicht. Dies lässt vermuten, dass das Thema „Tod“ noch zu sehr tabuisiert wird. Besserung ist jedoch zu beobachten, denn Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten werden mittlerweile immer häufiger genutzt.
Die Erben auf die Situation eines plötzlichen Tod des Praxisinhabers vorzubereiten, ist natürlich wesentlich komplexer, als Regelungen im Rahmen einer Patientenverfügung zu treffen. Aus diesem Grund haben wir ein Konzept, bestehend aus zwei Modulen, entwickelt:
MODUL I hilft dem Praxisinhaber, eine bestmögliche Vorsorge für seine Erben zu treffen, indem alle relevanten Unterlagen in einem speziell dafür entwickelten Ordner zentral abgelegt werden. Dazu gehört auch insbesondere eine Checkliste für die Erben, damit diese auf einen Blick sehen können, was in welcher Reihenfolge zu unternehmen ist. Zusätzlich gibt es Vorlagen für wesentliche Vollmachten sowie Empfehlungen zu vertraglichen Regelungen (z.B. Mietvertrag), mit deren Hilfe die eigenen Vertragsregelungen überprüft und ggf. angepasst werden können.
Mit MODUL II bietet Frielingsdorf eine aktive Unterstützung der Erben hinsichtlich der Verwertung der Praxis im plötzlichen Todesfall des Inhabers. Wir kümmern uns um die schnelle Organisation eines Praxisvertreters und die Suche nach einem Übernehmer. Dabei erfolgt eine enge Abstimmung mit den Erben als Entscheidungsträger, der KV, dem Steuerberater und anderen Beteiligten.
Wenn Sie weitere Informationen zu diesen Unterstützungsleistungen haben möchten, fordern Sie diese einfach per eMail unter info@frielingsdorf.de oder telefonisch unter 02 21 / 13 98 36 – 0 an.