Rösler stutzt Honorar in künftigen Hausarzt-Verträgen
Die Honorierung innerhalb von neu abgeschlossenen Hausarzt-Verträgen soll künftig dem KV-Niveau entsprechen. Dies hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) in einem Diskussionsentwurf festgehalten. Das Honorarniveau innerhalb von Hausarztverträgen dürfte demnach künftig nur noch maximal dem durchschnittlichen Fallwert aller Hausärzte in der Regelversorgung der KV entsprechen.
Das BMG begründet dies mit dem Grundsatz der Beitragssatzstabilität in der GKV. „Das Wirtschaftlichkeitsgebot in der hausarztzentrierten Versorgung soll gestärkt werden“, so das BMG.
Diese Regelung hätte wohl erhebliche Konsequenzen für künftige Hausarztverträge: Honoraraufschläge im Vergleich zum Kollektivvertrag wären dann nur noch möglich, wenn durch einen Hausarztvertrag tatsächlich zusätzliche Leistungen erbracht werden oder wenn entsprechende Effizienzsteigerungen und Einsparungen im Bereich verordneter und veranlasster Leistungen realisiert und nachgewiesen werden.
Über die Einhaltung dieser Regularien wacht die zuständige Aufsichtsbehörde (also Bundesversicherungsamt oder zuständiges Landesministerium), der künftig jeder neue Hausarztvertrag zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt werden muss.
Negative Reaktionen zu diesem Diskussionsentwurf kamen umgehend vom Deutschen Hausärzteverband, der vermutet, dass die hausarztzentrierte Versorgung „gezielt beseitigt werden soll.“
Quelle: Ärzte Zeitung