Serie Neues Vertragsarztrecht: Zuweiserbindung erlaubt

Das neue Berufsrecht erlaubt im Privatbereich die sogenannte Teilgemeinschaftspraxis. Hierbei legen mehrere Praxen nur Teile ihrer Tätigkeit zusammen. In Frage kommen z.B. OPs, IGeL-Leistungen, Schmerztherapie oder ganz allgemein gemeinsame Leistungen in bestimmten Indikationsgebieten. Die Gewinnverteilung ist dabei frei gestaltbar, was auch Honoraranteile für Nachbehandler einschließt.

Im GKV-Bereich ist diese Form der Kooperation bislang nicht möglich. Das Vertragsarztrecht erlaubt einem Vertragsarzt nicht die Zugehörigkeit zu mehreren Berufsausübungsgemeinschaften, auch um Probleme bei der Budgetbereinigung zu vermeiden.

In einem aktuellen Entwurf zur Weiterentwicklung des Vertragsarztrechtes stellt das BMGS klar, dass auch die Teilgemeinschaftspraxis im Vertragsarztbereich erlaubt sein soll – und zwar sowohl am selben Standort, als auch überörtlich. Voraussichtlicher Termin: Ab Mitte oder Ende 2006.


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