Sichern Sie die Beweiskraft Ihrer elektronischen Aufzeichnungen

Kein Arzt kann sicher sein, dass ihm nicht einmal ein Behandlungsfehler, unzureichende Aufklärung oder ein Abrechnungsbetrug vorgeworfen wird. Wohl dem, der in einem solchen Fall anhand seiner Kartei die Vorwürfe entkräften kann. Da elektronisch gespeicherte Daten nachträglich jedoch immer wieder verändert oder auch gelöscht werden können, also nicht dokumentenecht sind, kann es passieren, dass der Arzt in einem solchen Verfahren nachweisen muss, dass die vorgelegten Daten unverfälscht sind.
Zwar werden bei einigen Programmen die Daten so abgelegt, dass ein normaler Anwender nachträglich nichts mehr ändern kann. Da dies für einen erfahrenen Programmierer aber keine unüberwindliche Hürde darstellt, kann man sich nicht darauf verlassen, dass die Aufzeichnungen als Beweis anerkannt werden.

Besser ist es deshalb, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen. Eine Möglichkeit ist, die elektronischen Karteikarten einmal auszudrucken und dann regelmäßig (z.B. nach Ablauf eines Quartals) alle neu hinzugekommenen Daten auszudrucken. Weniger aufwändig ist es, regelmäßig (nach Abschluss eines Quartals) eines der Bänder, die für die tägliche Datensicherung benutzt werden, zu archivieren. Eine andere Möglichkeit ist, die Daten regelmäßig auf einer CD-ROM zu speichern, die dann bei einem Notar hinterlegt wird oder zumindest in einem mit Datum und Unterschrift versehenen versiegelten Umschlag aufbewahrt wird.


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