Steuerhinterziehung – berufsrechtliche Konsequenzen können drohen

Auf der Grundlage der Meldungen aller Bundesländer erstellt das BMF jährlich eine Statistik über die Ergebnisse der Verfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten sowie über die Ergebnisse der Steuerfahndung.
 
Im Berichtszeitraum für das Jahr 2015 wurden in den Bußgeld- und Strafsachenstellen der Finanzämter bundesweit mehr als 83.000 Strafverfahren wegen Steuerstraftaten bearbeitet. Zudem wurden bundesweit rund 4.900 Bußgeldverfahren abgeschlossen und Bußgelder in einer Gesamthöhe von über 45 Mio. € festgesetzt.
 
Oftmals werden Nebenfolgen von strafrechtlichen Verurteilungen gerade mit Blick auf besondere Berufsgruppen verkannt, denn für zulassungspflichtige Berufe können tiefgreifende und existenzgefährdende berufsrechtliche Konsequenzen drohen, wie ein Urteil des Bayrischen Verwaltungsgerichtshofs zeigt (VGH Bayern, Beschl. v. 28.11.2016 – 21 ZB 16.436 [Vorinstanz: VG München – 16 K 13.4929]).
 
Eine Steuerhinterziehung nach § 370 I Nr. 1 AO kann die Berufsunwürdigkeit begründen. Ein Zahnarzt hatte über einen langen Zeitraum Einnahmen aus seiner Tätigkeit nicht vollständig erklärt und Ausgaben in großem Umfang zu Unrecht als Betriebsausgaben erklärt sowie die Erklärung von Kapitaleinkünften unterlassen. Er hatte Einkommensteuer von mindestens 59.568 Euro zzgl. Solidaritätszuschlägen von 3.256 Euro hinterzogen.
 
Das Gericht bestätigte die Auffassung, dass es sich bei der Steuerhinterziehung um ein schwerwiegendes Fehlverhalten des Arztes im Sinne der Rechtsprechung handeln würde.
 
Dieses Urteil ist nicht nur auf (Zahn)Ärzte beschränkt, sondern findet Ansatz bei allen zulassungsbedingten Berufsgruppen. Ist der Fiskus bereits auf Sie aufmerksam geworden, dann sollte bei der Verteidigung das Problem der berufsrechtlichen Sanktionierung durch den steuerlichen- sowie strafrechtlichen Berater nicht vernachlässigt werden.
 
Quelle: Dennis Janz, LL.M., Steuerberater, Radloff | Ploch & Partner mbB, Dortmund, und Fachberater im ambulanten Gesundheitswesen (IHK), www.radloff-ploch.de, www.frielingsdorf.de/steuerberater-aerzte


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