Terminvermittlung: Diese Zuschläge werden ab Januar 2023 gezahlt
Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung auf ihrer Website meldete, soll die Neupatientenregelung zum 1. Januar 2023 abgeschafft werden.
Dies hat der Bundestag am 20.10.22 mit der Verabschiedung des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes beschlossen. Im Gegenzug sollen die Zuschläge für eine schnelle Terminvermittlung erhöht werden:
“Die mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz 2019 eingeführten Zuschläge für die Behandlung von Patienten, denen durch die Terminservicestellen oder den Hausarzt ein Termin vermittelt wurde, werden zum 1. Januar wie folgt angepasst:
- Die Behandlung erfolgt im Akutfall spätestens am Folgetag der Terminvermittlung durch die Terminservicestelle: Zuschlag in Höhe von 200 Prozent der jeweiligen Versicherten- beziehungsweise Grundpauschale
- Die Behandlung erfolgt spätestens am 4. Tag nach der Terminvermittlung durch die Terminservicestelle: Zuschlag in Höhe von 100 Prozent der jeweiligen Versicherten- beziehungsweise Grundpauschale
- Die Behandlung erfolgt spätestens am 14. Tag nach der Terminvermittlung durch die Terminservicestelle: Zuschlag in Höhe von 80 Prozent der jeweiligen Versicherten- beziehungsweise Grundpauschale
- Die Behandlung erfolgt spätestens am 35. Tag nach der Terminvermittlung durch die Terminservicestelle: Zuschlag in Höhe von 40 Prozent der jeweiligen Versicherten- beziehungsweise Grundpauschale
Fachärzte können die Zuschläge (mit Ausnahmen des Zuschlags im Akutfall) auch dann abrechnen, wenn der Termin durch einen Hausarzt vermittelt wurde. Die Behandlung wird weiterhin extrabudgetär und damit in voller Höhe vergütet. Hausärzte erhalten für die zeitnahe Vermittlung des Termins beim Facharzt 15 statt wie bislang zehn Euro.
Hinweis: Die Umsetzung der neuen Regelungen im EBM wird nun zunächst zwischen KBV und GKV-Spitzenverband verhandelt.”
Quelle: kbv.de/html/1150_60474.php