TSVG: Neue Regelung zur Reduzierung der Arbeitszeiten
Für niedergelassene Ärzte, die ihre Arbeitszeit ggf. mit Blick auf den Ruhestand reduzieren wollen, gibt es im TSVG eine neue Regel mit Relevanz.
Neu ist, dass Vertragsärzte ihren Versorgungsauftrag um ein Viertel auf eine Dreiviertel-Zulassung reduzieren können, wenn sie dies vor dem Zulassungsausschuss erklären. In unterschiedlichsten Situationen, wie bei der Kindererziehung, der Angehörigenpflege oder auch einer verstärkten Tätigkeit im Krankenhaus sowie der Arbeitszeitenreduzierung vor dem Ruhestand, eröffnet diese Regelung neue Gestaltungsmöglichkeiten. So kann beispielsweise eine BAG aus zwei Ärzten, die jeweils um ein Viertel reduzieren wollen, eine halbe Stelle mit einem Vertragsarzt oder angestellten Arzt besetzen.
Quelle: Ärzte Zeitung online, 29.07.2019