Umgang mit unzuverlässigen Patienten

Die Terminplanung in der Arztpraxis ist keine keine einfache Angelegenheit. Zusätzlich erschwert wird sie durch Patienten, die sich nicht an die allgemeine Terminplanung halten.

Unangemeldete und verspätete Patienten sollten stets eine Weile warten müssen, damit sie die Vorteile eines vereinbarten Termins schätzen lernen.

Einem Patienten, der gar nicht zu einem vereinbarten Termin erschienen ist, sollte beim nächsten Besuch auf jedenfall erklärt werden, dass er erwartet wurde. Vorher sollte man ihn nicht darauf hinweisen, da er sonst aus Angst möglicherweise gar nicht mehr in die Praxis kommt.

Ist ein Patient dafür bekannt, unzuverlässig zu sein, sollten ihm nur Termine am Ende der Sprechstundenzeit zugewiesen werden. Fällt der Termin aus, verlängert sich so die Pause bzw. der Feierabend.

Wichtig: Geben Sie unzuverlässigen Patienten unbedingt einen Terminzettel mit, auf dem der vereinbarte Termin dick unterstrichen ist.

Theoretisch haben Sie auch die Möglichkeit, ein Ausfallhonorar einzuklagen. Der dafür notwendige Aufwand steht üblicherweise aber in keinem Verhältnis zu dem zu erwartenden Ausfallhonorar. Bereits der Hinweis auf eine solche Option kann aber disziplinierend wirken.


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