Vergütung von angestellten Ärzten in Praxis und MVZ
Seit dem 1.1.2007 haben Praxisinhaber dieselben Möglichkeiten wie ein MVZ. Über die Integration weiterer Zulassungen kann das Gesamtbudget der Praxis erweitert werden. Diese Zulassungen sind allerdings mit angestellten Ärzten zu besetzen. Praxisinhaber, die diese einzige Möglichkeit zu substantiellem Wachstum im KV-System nutzen wollen, stehen daher vor der Aufgabe, ein geeignetes Vergütungssystem für angestellte Ärzte in der Praxis einzuführen.
Bewährt hat sich für die Grundvergütung die Orientierung an Oberarztgehältern. Für die Tätigkeit eines vollzeitangestellten Arztes im GKV-Bereich werden je nach Fachgruppe und Region zumeist Fix-Gehälter zwischen € 40.000 und € 70.000 bezahlt. Hinzu kommt in der Regel eine Prämie, die sich am erzielten GOÄ-Umsatz bemisst. Hier sind in der Praxis Werte zwischen 10% und 25% des auf den angestellten Arzt entfallenden Privat-Umsatzes zu finden.