Vergütung von Praxisassistenten in Hausarztpraxen
Ab 1. Januar 2015 erhalten Hausärzte unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Förderung für die Tätigkeit von nicht-ärztlichen Praxisassistenten. Es handelt sich um die neue EBM-Ziffer 03060, die mit € 2,26 bewertet ist und für alle Behandlungsfälle ohne Spezialleistungen angesetzt wird (analog der Vorhaltepauschale 03040). Zusätzlich werden Hausbesuche von nicht-ärztlichen Praxisassistenten auch in nicht unterversorgten Regionen mit € 17,05 (bzw. € 12,53 bei Mitbesuchen) besonders vergütet. Dafür entfallen künftig die Ziffern 40870 und 40872 für die Besuche durch nicht-ärztliche Praxisassistenten in unterversorgten Regionen.
Voraussetzung für die Abrechnung der neuen Ziffer ist die Beschäftigung eines nicht-ärztlichen Praxis-Assistenten (mindestens 20 Stunden Wochenarbeitszeit) mit besonderer Zusatzqualifikation sowie eine Mindestanzahl an Behandlungsfällen (860 Fälle pro Quartal) oder an älteren Patienten in der Praxis (mindestens 160 Patienten über 75 Jahre pro Quartal). In hausärztlichen Gemeinschaftspraxen liegen diese Mindestzahlen je Partner niedriger.
Quelle: Abrechnung aktuell