Versorgungsgesetz 2012: Zulassungsverzicht in überversorgten Gebieten

Um Überversorgung abzubauen, soll der freiwillige Verzicht auf die vertragsärztliche Zulassung in überversorgten Gebieten gefördert werden. Die KVen würden die Möglichkeit erhalten, Arztpraxen in überversorgten Gebieten aufzukaufen, sofern der Praxisinhaber auf eine Ausschreibung zur Nachbesetzung verzichtet.

Zudem könnten KVen ein Vorkaufsrecht bzgl. der Nachbesetzung ausgeschriebener Vertragsarztsitze erhalten. Medizinrechtler weisen darauf hin, dass nach geltendem Recht (SGB V) das wirtschaftliche Interesse des ausscheidenden Arztes geschützt ist. Und zwar bis zum sogenannten „Verkehrswert“ der Praxis, dessen Festlegung daher künftig eine besondere Bedeutung zukommt.

Das beschriebene Vorkaufsrecht der KVen soll erlöschen, wenn die Praxis an ein Kind, den Ehegatten oder den Lebenspartner des ausscheidenden Vertragsarztes übergeben wird, ebenso bei Übergabe der Praxis an einen Gemeinschaftspraxispartner.


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