Vertragsärztliche Zulassung über das 68. Lebensjahr hinaus?
Wer vor dem 1.1.1993 bereits als Vertragsarzt tätig war, kann seine Zulassung unter bestimmten Umständen über das 68. Lebensjahr hinaus behalten. Hierzu schreibt bspw. die KV Bayerns:
„… War der Vertragsarzt zum Zeitpunkt der Vollendung seines 68. Lebensjahres weniger als zwanzig Jahre als Vertragsarzt tätig und bereits vor dem 1. Januar 1993 als Vertragsarzt zugelassen, so verlängert der Zulassungsausschuss die Zulassung längstens bis zum Ablauf dieser Frist.“
Quelle: KV Bayern