Vertreter in meiner Praxis: Was zahle ich?

Das Honorar eines Vertretungsarztes kann nicht für alle Praxen einheitlich angegeben werden. Hier müssen einige Dinge individuell berücksichtigt werden: Fachgruppe, Bundesland, Stadt oder Land, konservativ oder operativ etc.

Folgende konkrete Zahlen können jedoch als Anhaltspunkt für eine erste Kalkulation herangezogen werden.

  • Generell wird empfohlen, einem Vertretungsarzt 80 € / Stunde zu zahlen.
  • Bei einer Vertretung von mehr als 4 Wochen sollte man 70 € / Stunde veranschlagen, da die Vertretung für Honorarärzte attraktiver wird, wenn Sie über einen längeren Vertretungszeitraum andauert.
  • Bei einer Vertretung von unter oder bis zu einer Woche sollten 85 € / Stunde gezahlt werden.
  • Darüber hinaus sollte die Unterkunft gestellt werden und es sollte geklärt sein, ob Notdienste anfallen und wie diese vergütet werden.
  • Zusätzlich sollte geklärt sein, ob die Benzinkosten für die anfallenden Hausbesuche übernommen werden und ob eine Arzthelferin bei den Hausbesuchen anwesend sein kann.

Ein individueller Honorarsatz wird zwischen der Praxis und dem Honorararzt vereinbart. Oft ist es für die Praxis hilfreich, einen Vermittler dazwischen zu schalten, da dieser bereits viele Honorarärzte kennt und dadurch ggf. bessere Konditionen aushandeln kann.

Autor: Frielingsdorf Consult
Quelle: Navid Lodhia, Lodhiamedics Arztvermittlung rundum; www.lodhiamedics.de


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