Videosprechstunde: Neue Regelungen für Videodienstanbieter
Für die vertragsärztliche Videosprechstunde dürfen nur Videodienstanbieter genutzt werden, die gemäß Anlage 31b BMV-Ä zertifiziert sind. Für die Zertifizierung der Videodienste gelten seit dem 20.03.2021 jedoch neue Regelungen. Insbesondere die Anforderungen an den Datenschutz und die IT-Sicherheit wurden geändert.
Nutzer/innen der Videodienste sollten daher den aktuellen Status der Zertifizierung im Auge behalten, um die Abrechenbarkeit der erbrachten Leistungen im Rahmen der Videosprechstunde sicherzustellen. Einen Überblick über die zertifizierten Videodienste und die jeweilige Gültigkeitsdauer der Zertifikate kann online bei der KBV eingesehen werden.
Hinweis: Mit Einwilligung der Patientin/des Patienten dürfen Vertragsärzte nun auch Ton- und Bildaufzeichnungen während der Videosprechstunde erstellen. Dies kann eine enorme Erleichterung für die Dokumentation der Behandlung in der Videosprechstunde sowie hinsichtlich der Beweissicherung für eventuelle Haftungsfälle darstellen.
Hinweis: Mit Einwilligung der Patientin/des Patienten dürfen Vertragsärzte nun auch Ton- und Bildaufzeichnungen während der Videosprechstunde erstellen. Dies kann eine enorme Erleichterung für die Dokumentation der Behandlung in der Videosprechstunde sowie hinsichtlich der Beweissicherung für eventuelle Haftungsfälle darstellen.
Quelle: AAA Abrechnung Aktuell vom 28.04.2021