Welchen Nutzen hat eine sachverständig vorgenommene Praxisbewertung?
Wenn die Praxisabgabe an einen Nachfolger ansteht, muss der Wert der Praxis taxiert werden. Neben der Praxisabgabe gibt es jedoch zahlreiche weitere Situationen, in denen eine Praxisbewertung notwendig wird. So sollte eine Gemeinschaftspraxis von vornherein auf eine solide Basis gestellt werden, indem die Praxiswerte der beteiligten Partner unabhängig ermittelt und festgeschrieben werden. Dies vermeidet erfahrungsgemäß spätere Streitigkeiten.
Auch bei der Auflösung einer Gemeinschaftspraxis leistet eine Bewertung der Praxis wertvolle Dienste, da auf diese Weise das Abfindungsguthaben des ausscheidenden Partners ohne Restzweifel festgelegt werden kann. Kann anderenfalls über das Abfindungsguthaben keine Einigkeit erreicht werden, landen die ehemaligen Praxispartner auch schon einmal vor Gericht, was die Kosten der Trennung enorm nach oben treibt.
Gleiches gilt auch für die Trennung vom Ehepartner. Auch in der Ehescheidung kann eine objektiv und unabhängig erstellte Praxisbewertung die Berechnung des Zugewinnausgleiches zwischen den Ehepartnern ermöglichen und so ein langjähriges und teures gerichtliches Verfahren vielfach vermeiden.
Da eine fundierte Praxisbewertung die Sichtung umfangreicher Praxisunterlagen erfordert, vergehen bis zu ihrer Fertigstellung einige Wochen Zeit. Oft tritt jedoch der Bedarf nach einer Praxiswertermittlung spontan und dringlich auf. Es ist daher oftmals sinnvoll, eine Praxisbewertung (zumindest in vorläufiger Form) vorzunehmen und diese jährlich fortzuschreiben. Auf dieser Basis kann im Bedarfsfall schnell eine aktuelle und fundierte Praxisbewertung aufgebaut und vorgelegt werden.
Ein positiver Nebeneffekt einer regelmäßig aktualisierten Praxiswert-Ermittlung ist die Möglichkeit, die Entwicklung des eigenen Praxiswertes von Jahr zu Jahr beobachten zu können. Gemeinsam mit dem Steuerberater kann so ein aktueller persönlicher Vermögensstatus geführt werden, der jederzeit Transparenz über die eigene finanzielle Lage schafft.
Wenn Sie Fragen zum Thema Praxisbewertung haben, wenden Sie sich bitte an Frielingsdorf Consult unter der Rufnummer 02 21 / 139 836-0 oder info@frielingsdorf.de.