Wie vergraule ich Privatpatienten?

In vielen Praxen wird bei Neupatienten der Versichertenstatus abgefragt. „Kasse oder Privat?“, heißt hier das Motto. Viele Praxisinhaber vergessen dabei ein wichtiges Detail. Ein erheblicher Anteil der privatversicherten Patienten hat heute mit der Versicherung einen Selbstbehalt vereinbart. Und wer selber zahlt, prüft die Honorar-Rechnung ganz genau. Mit der Folge, dass so mancher Privatpatient verärgert in der Praxis anruft, um eine vermeintlich überhöhte Abrechnung zu reklamieren.

Soweit darf es nicht kommen, denn hier droht ein gefährlicher Vertrauensverlust, der im schlimmsten Fall weitere Kreise zieht. Also rechtzeitig Vorbeugen: Nennen Sie einem Privatpatienten mit Selbstbehalt neben dem Nutzen der Behandlung auch gleich den Preis. Alle Selbstbehalt-Patienten wollen dies wissen, trauen sich häufig aber nicht zu fragen. Sie demonstrieren so, dass Sie die Situation des Patienten kennen und vermeiden zudem den häufig vorprogrammierten Ärger danach.

Manche Helferin weiß sich in ihrer Not am Telefon dann nicht anders zu helfen als mit dem Hinweis: „Das zahlt doch sowieso die Versicherung“. Für diesen Satz sollten Sie die Höchststrafe in Ihrer Praxis verhängen. Denn beim Patienten kommt an: „Wir nehmen es mit der Abrechnung nicht ganz so genau – im Zweifel zu unseren Gunsten. Und Sie haben den Schaden ja nicht zu tragen“. Eine Fehleinschätzung, wie sich herausstellen kann…

Fazit: Wenn es sich um einen Privatpatienten mit Selbstbehalt handelt, dann dürfen Sie davon ausgehen, dass es der Patient ganz besonders genau mit der Abrechnung nimmt. Privatpatienten mit Selbstbehalt sind wie IGeL-Patienten – sie zahlen selber mit eigenem Geld. Also weiten Sie Ihre Patienten-Aufklärung auch auf wirtschaftliche Aspekte aus, auch wenn es schwer fällt. Es zahlt sich aus!


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