Zahnarzt-MVZ: Pro Zahnarzt ein Vorbereitungsassistent?
Das Sozialgericht Marburg hat mit Urteil vom 31.01.2018 (Az. S 12 KA 572/17) entschieden, das ein Zahnärzte-MVZ pro ganztags beschäftigtem Zahnarzt einen Vorbereitungsassistenten beschäftigen darf.
Das Sozialgericht Düsseldorf hat hingegen mit Beschluss vom 16.05.2017 (Az. S2 KA 76/17 ER) entschieden, dass angestellte Zahnärzte die Ausbildung von Vorbereitungsassistenten nicht übernehmen dürfen (sondern nur Vertragsärzte). Aufgrund dieser unsicheren Rechtslage ist zu hoffen, dass sich das BSG diesem Sachverhalt schnellstmöglich annimmt.
Quelle: ZP Zahnarztpraxis professionell, Ausgabe 03/2018