Zehn Jahre Job-Sharing: Probleme mit der versprochenen neuen Zulassung
Seit 1998 das Job-Sharing eingeführt wurde, sind nunmehr 10 Jahre vergangen. Das bedeutet, dass im Jahr 2008 die Job-Sharer der ersten Stunde Anträge an die Zulassungsausschüsse stellen können. Das Ziel dabei: Erteilung einer neuen eigenen Zulassung (auch im gesperrten Gebiet) nach 10jähriger Job-Sharing-Tätigkeit. Dass diese Anträge problemlos durchlaufen würden, galt den beteiligten Ärzten bislang als selbstverständlich.
Bei einigen Anträgen haben wir jedoch von ersten Schwierigkeiten gehört. Diese treten dann auf, wenn es sich um einen angestellten Arzt handelt. Aus uns vorliegendem Schriftwechsel von angestellten Ärzten mit Zulassungsausschüssen geht hervor, dass die Erteilung einer neuen Zulassung nur an Job-Sharer möglich ist, die 10 Jahre lang als Partner innerhalb einer Gemeinschaftspraxis gearbeitet haben. Dem angestellten Arzt hingegen steht dieser Weg nicht offen.