Zuschläge für schnelle Terminierung von TSS-Fällen

Wird einem Patienten, der über eine Terminservicestelle der KV in die Praxis kommt, ein Termin besonders schnell gewährt, kommt zu der extrabudgetären Vergütung noch ein Aufschlag auf die Versicherten-, Grund-, oder Konsiliarpauschale. Es wird derzeit geprüft, ob die KVen die EBM-Zuschlagsziffern automatisch zusetzen können.
 
Es gilt folgende Staffelung:
  • 50 Prozent Zuschlag auf die Pauschale bei Terminvermittlung innerhalb von 8 Tagen sowie Akutfällen in 24 Stunden.
  • 30 Prozent innerhalb von 9 bis 14 Tagen.
  • 20 Prozent innerhalb von 15 bis 35 Tagen.
Quelle: Ärztezeitung


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